Mitarbeiterbindung ist ein Thema, das auch durch die Entwicklung der modernen Arbeitswelt immer wichtiger wird. Personalwechsel sind im Handwerk keine Seltenheit, und teilweise entstehen dadurch auch Probleme. Man findet keinen Ersatz oder war auf die Kompetenzen des Mitarbeiters in einem bestimmten Bereich angewiesen – schlimmstenfalls beides. Viele Betriebe würden auch wachsen, wenn sie erstens die vorhandenen Mitarbeiter halten könnten und zweitens ab und an einen neuen Mitarbeiter finden. Zu Mitarbeiterakquise und Personalmarketing haben wir schon beleuchtet, darum wollen wir heute ein paar Tipps geben, mit denen Sie Ihre Mitarbeiter halten und binden können. Eins vorweg: Geld ist dabei nicht alles!

Wertschätzung und Führungsstil

Ihre Mitarbeiter sind der wohl wichtigste Erfolgsfaktor im Unternehmen, aber nicht immer haben diese auch das Gefühl, dass dem so ist. Indem Sie Mitarbeitern zeigen, wie sie zum Erfolg beitragen und beigetragen haben, zeigen Sie einen guten Führungsstil. Außerdem fühlt sich der Mitarbeiter wertgeschätzt und dadurch auch mehr als Teil des Unternehmens.

Spaß bei der Arbeit gewährleisten können

Glückliche Mitarbeiter haben auch weniger Grund, das Unternehmen zu wechseln – das ist nur logisch. Wie man das erreichen kann? Besonders im Handwerk sind die Arbeitsbedingungen auf Baustellen schon mal ungünstig. Fehlendes oder falsches Material und Geräte können schnell einen großen Frust aufbauen, und das nicht nur für einen, sondern gleich mehrere Mitarbeiter. Kaufen Sie Ihren Mitarbeitern doch gute, neue Geräte, oder verbessern Sie Ihre Planung mit einem Tool. Auch so fühlen die Mitarbeiter mehr Wertschätzung und haben weniger Frust.

Flexible Arbeitszeit und gute Gestaltungsmöglichkeiten

Besonders bei den jüngeren Generationen sind Gestaltungsmöglichkeiten in und um den Arbeitsplatz sowie Flexibilität gefragt. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist hier schon nichts besonderes mehr; junge Menschen legen auch Wert auf flexible Arbeitszeiten (zugegeben schwer im Handwerk!) und planerische Freiheiten. Hier ist es wahrscheinlich am besten, wenn Sie individuell mit Mitarbeitern reden, um die gewünschten persönlichen Freiräume auch abdecken zu können. Das kann bedeuten, dass Sie einem Mitarbeiter an einem Tag früher frei geben, er an einem anderen später anfangen kann, oder er sein Kind noch zur Schule bringen darf etc.

Weiterbildung der Mitarbeiter fördern

Die Weiterbildung ist ein oft unterschätzter Punkt bei der Mitarbeiterbindung und ihrer Zufriedenheit. Da die meisten Mitarbeiter Freude daran haben, ihre Arbeit gut zu machen, haben sie auch ein Interesse daran, in ihrem jeweiligen Gebiet auf einem aktuellen und guten Stand zu sein. Neben guten Geräten lässt sich hier ganz einfach ansetzen, denn neben dem Mitarbeiter selbst profitiert auch Ihr Betrieb von dieser Maßnahme. Sprechen Sie einfach an, welcher Mitarbeiter eine bestimmte Weiterbildung absolvieren möchte, oder machen Sie auch Vorschläge. Im Optimalfall lassen sich dadurch sogar neue Geschäftsfelder für Ihren Betrieb erschließen.

Vorteile und Vergünstigungen

Die Liste der möglichen Vorteile und Vergünstigungen ist lang und lässt sich gut auf die Vorstellungen der Mitarbeiter abstimmen. Seien es Smartphones für den privaten Gebrauch, kleine Geschenke, Gutscheine, Rabatt für eigene Produkte oder Dienstleistungen: Hier können Sie auch relativ leicht punkten und die Mitarbeiterbindung verbessern!

 

Oft keine gute Idee: Wettbewerbsklauseln

Oft stehen in Arbeitsverträgen Wettbewerbsklauseln, die verhindern sollen, dass Mitarbeiter ihr Know-How Kontakte etc. nach dem Wechsel für einen Konkurrenten einsetzen. Diese Klauseln haben ihre Berechtigung, sind aber nicht so einfach und wirksam wie oft angenommen wird, denn

  • Es muss ein berechtigtes geschäftliches Interesse des Arbeitgebers vorliegen
  • Die Klausel muss bzgl. Ort, Zeit und Inhalt angemessen sein
  • Eine Karenzentschädigung fällt dabei an
  • Das Verbot muss schriftlich vereinbart sein, z. B. im Arbeitsvertrag
  • Klare Formulierungen etc. sind Pflicht, im Zweifel sollte man einen Anwalt hinzuziehen
  • Die Dauer einer solchen Klausel umfasst „nur“ zwei Jahre nach Ende des Arbeitsverhältnisses.

Detailliert können Sie das auch im §§ 75 ff. HGB, in Verbindung mit dem § 110 GewO nachlesen.[1] Wenn diese Punkte nicht beachtet werden, kommt es oft zum Streit und auch schon bei der Unterzeichnung der Klausel kann man als Unternehmen Minuspunkte sammeln z. B. wenn man versucht sie dem Mitarbeiter einfach „aufzudrücken“. Dies kann einer guten Mitarbeiterbindung schon gleich zu Beginn des Arbeitsverhältnisses Schaden zufügen.

Fazit

Mitarbeiterbindung ist ein Aspekt, in dem sich viele Betriebe noch verbessern können und in dem alle Betriebe auch die Möglichkeit haben, mehrere Lösungen individuell umzusetzen. Es kann zwar vorkommen, dass Mitarbeiter trotzdem das Unternehmen wechseln, aber durch die Werbewirkung solcher Maßnahmen erhöhen sich auch Ihre Chancen, gute Fachkräfte für sich zu beanspruchen und den Betrieb mit einer größeren Sicherheit nachhaltig aufzustellen.

[1] Vgl. https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/abwerbung-wettbewerbsverbot-und-karenzentschaedigung/wettbewerbsverbot-und-konkurrenzklausel_76_432992.html