Drohnen – eine Zukunftsvision?

Drohnen können auch im Handwerk schon heute eine wichtige Rolle spielen. Besonders bei Dachdeckern erfreuen sie sich großer Beliebtheit, da aus der Vogelperspektive ganz einfach Aufnahmen aus allen gewünschten Blickwinkeln gemacht werden können. Dadurch verbessert sich die Genauigkeit der Information und es senkt das Risiko für Mitarbeiter, da diese sonst wie bisher auf Dächer klettern müssen etc.
Für Dachaufmaße wird zum Beispiel heute schon der Roof-inspector eingesetzt, der sich ganz auf Drohnen- und Satellitentechnologie verlässt. Die Anwendungsmöglichkeiten sind dabei vielfältig: Neben Dachdeckern profitieren auch Maler, Stuckateure und Gerüstbauer. Kosten für Gerüste und gefährliche Dachbesteigungen entfallen; Maße, Flächen, Neigungen etc. können akkurat und komfortabel vom Büro aus per Drohne ermittelt werden.

Die Bedeutung von Drohnen im Handwerk

Doch was kann man sich unter einer Drohne im Handwerk überhaupt vorstellen? Der Begriff ist durch die Berichterstattung in den Nachrichten bezüglich Kriegsdrohnen und Bedenken zur Privatsphäre etwas negativ belegt. Die für das Handwerk eingesetzten Maschinen sind sogenannte Multicopter, also unbemannte Fluggeräte mit einer unterschiedlichen Anzahl an Rotoren – üblicherweise zwischen drei und acht. Davon abhängig sind Größe, Funktionsumfang, Robustheit und Steuerungsmöglichkeit bei ungünstigem Wetter.
Wer also höhere Ansprüche an seine Drohne stellt, kann sich nicht mehr mit einem Einsteigermodell begnügen. Trotzdem sind Drohnen für das Handwerk ein großer Gewinn, da es sie inzwischen auch günstig zu kaufen gibt und sie Mitarbeitern zahlreiche gefährliche Aufgaben in großer Höhe abnehmen können.

Ich möchte eine Drohne für mein Handwerk einsetzen – Was muss ich beachten?

Wichtig zu wissen ist, dass mit dem Einsatz von Drohnen und Multicoptern bestimmte Pflichten verbunden sind. Im März 2017 hat das Bundesverkehrsministerium eine Drohnen-Verordnung erarbeitet, die die Pflichten und Verbote klar regelt. So müssen u. a. Drohnen ab 0,25 kg Gewicht durch eine Plakette mit Name und Adresse des Besitzers gekennzeichnet werden, ab 2 kg müssen zusätzlich entsprechende Kenntnisse nachgewiesen werden. Dazu muss eine Lizenz mit einer erfolgreichen Prüfung erworben werden. Um die Prüfung abzulegen muss man mindestens 16 Jahre alt sein.
Darüber hinaus enthält die Verordnung Regeln zu Flugverbotszonen, Wohngrundstücken, Flughöhe und Flugbereich. Für den modernen Handwerksunternehmer bedeutet das: immer die Erlaubnis des Eigentümers der Wohnung vorab einholen, niemals höher als 100 m fliegen und immer in Sichtweite der Drohne bleiben!
Die hier aufgeführten Informationen sind unverbindlich und nicht als vollumfängliche Rechtsberatung zu verstehen. Die aktuelle Drohnen-Verordnung des BMVI mit allen zu beachtenden Regeln, Pflichten und Verboten finden Sie hier.

Aktuelle Projekte

Das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderte Projekt ConWearDi beschäftigt sich mit der Entwicklung von innovativen, technikbasierten Dienstleistungen, die von digitalen Baustellenprozessen getrieben werden und verschiedene Wertschöpfungsketten im Umfeld der Bauwirtschaft verbinden. Dabei wird aktuell auch erforscht, inwieweit Drohnen zur automatischen Zustandserfassung und 3D Rekonstruktion der Baustelle eingesetzt werden können. Zudem wird erforscht, wie Drohnen in Verbindung mit Augmented Reality (AR) Geräten mit intuitiven Gesten gesteuert und dem Träger nützliche Übersichts- und Detailsichterweiterung zur Verfügung stellen können.

Bild aus Header: Drohne auf Großbaustelle – zur Verfügung gestellt durch das DFKI (Deutsche Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz)